Eignungstests im Zuge des Auswahlverfahrens für eine Beschäftigung in der BTF Industriepark Schwechat

1. Allgemeines

Jede/r Bewerber:in hat einen theoretischen, einen körperlichen und einen feuerwehrspezifischen Eignungstest zu absolvieren. Bei nachgewiesener Eignung werden die Bewerber:innen mit den besten Ergebnissen zu einem Hearing eingeladen, welches in die Gesamtbeurteilung einfließt.

2. Voraussetzungen

2.1. Geistige Eignung, Wissen

  • Absolvierung des schriftlichen Eignungstests
  • Absolvierung des feuerwehrtechnischen Eignungstests

2.2. Körperliche Eignung

  • Absolvierung des körperlichen Eignungstests
  • Absolvierung des feuerwehrtechnischen Eignungstests

3. Inhalte bzw. Umfang des Eignungstests

3.1. Ablauf

Die Eignungsüberprüfung erfolgt mit einem schriftlichen, einem körperlichen und einem feuerwehrtechnischen Eignungstest. Sowohl der schriftliche, der körperliche und der feuerwehrtechnische Eignungstest wird nach Möglichkeit, je nach Anzahl der Bewerber:innen am selben Tag durchgeführt. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt der schriftliche Eignungstest an einem anderen Tag. Die dementsprechenden Termine werden zeitgerecht bekanntgegeben. Die Bewerber:innen werden nach einem Punktesystem bewertet. Die Punktewertung setzt sich aus den erzielten Punkten des theoretischen, des körperlichen und des feuerwehrtechnischen Eignungstests zusammen und ergibt eine Gesamtbewertung.

3.2. Schriftlicher Eignungstest

Die Bewertung des schriftlichen Tests erfolgt nach einem Punktesystem, wobei jede Aufgabe für sich bestanden werden muss, um ein positives Ergebnis im schriftlichen Test zu erzielen. Ein Nichtbestehen in einem Teilbereich des schriftlichen Eignungstests hat zwingend das Ausscheiden aus dem weiteren Aufnahmeverfahren zur Folge. Das Wiederholen eines nicht bestandenen Teilbereichs im Zuge des laufenden Eignungstests ist nicht vorgesehen.

Folgende Inhalte werden beim schriftlichen Eignungstest abgefragt:

  • Logisches Denkvermögen
  • Praktisch-technisches Verständnis
  • Rechtschreibung
  • Mathematikkenntnisse (Grundrechnungsarbeiten, Textaufgaben, usw.)
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Allgemeinbildung

Bücherliste:

Aus den folgenden Büchern könne Beispiele zu Übungszwecken herangezogen werden:

  • Hesse/ Schrader: Der Testknacker, ISBN 978-3-86668-795-0
  • Hesse/ Schrader: Testtraining 2000 plus, ISBN 978-3-86668-394-5

3.3. Körperlicher Eignungstest

Die Bewertung des körperlichen Tests erfolgt nach einem Punktesystem. Ein Nichterreichen des Sollwertes je nachstehend angeführter Übung des körperlichen Eignungstests führt zu einem Punkteabzug. Zusatzpunkte bei Überschreiten der Sollwerte sind nicht vorgesehen. Das Nichtdurchführen einer Übung hat zwingend das Ausscheiden aus dem weiteren Aufnahmeverfahren zur Folge.

Folgende Übungen sind zu absolvieren:

  • Übung A: Besteigen einer Drehleiter
    Zügiges Auf- und Absteigen einer vollausgefahrenen, maximal aufgerichteten, freistehenden 30-Meter-Drehleiter unter Leinensicherung, wobei die Leiterspitze innerhalb von 120 Sekunden erreicht werden soll.
  • Übung B: Liegestütze
    Soll: 20 Wiederholungen ohne Pause
  • Übung C: Beugehang
    In schulterbreitem Aufgriff mit dem Kinn über der Klimmzugstange hängen
    Soll: 45 Sekunden
    Alternativ können auch 10 exakt ausgeführte Klimmzüge (im Aufgriff, Kinn jeweils über der Klimmzugstange, Arme jeweils ganz durchgestreckt) absolviert werden
  • Übung D: Kraft-Ausdauer-Test von Armen und Schultern mit einem geschlossenen Bewegungsablauf
    In Liegestützhaltung schnellstmögliches, wechselseitiges Übergreifen der Hände
    Soll: 23 Wiederholungen in 15 Sekunden
  • Übung E: Wechselsprünge
    beidbeiniges Überspringen einer 33 Zentimeter hohen Stange
    Soll: 42 Wiederholungen in 30 Sekunden
  • Übung F: Lauf 2.000 Meter
    Soll: innerhalb von 10 Minuten
  • Übung G: Personenrettung
    Eine 75 Kilogramm schweren Übungspuppe soll innerhalb von 60 Sekunden über 66 Meter (drei Runden jeweils 22 Meter) gezogen werden. Der Oberkörper der Puppe darf hierbei den Boden nicht berühren und die Beine der Puppe müssen den Boden berühren.

3.4. Feuerwehrtechnischer Eignungstest

Hinsichtlich der betriebsinternen Aufgaben sind weiters folgende Aufgaben zu absolvieren:

  • Übung A: Feuerwehrtechnische Eignungsübung: Wird am Testtag bekanntgegeben
  • Übung B: Feuerwehrtechnische Eignungsübung: Wird am Testtag bekanntgegeben

Art und Umfang der feuerwehrtechnischen Eignungsübung aus dem Bereich des freiwilligen Feuerwehrwesens werden am Tag des körperlichen Eignungstests bekanntgegeben und finden anschließend an den körperlichen Eignungstest statt.

Das Nichtdurchführen einer Übung hat zwingend das Ausscheiden aus dem weiteren Aufnahmeverfahren zur Folge.


Information über den weiteren Ablauf nach erfolgreich abgeschlossenen Eignungstests

4. Hearing

4.1. Zeitlicher Ablauf

Nach bestandenen Eignungstest (theoretisch und körperlich) werden die Bewerber:innen schriftlich und / oder telefonisch über das Datum des Hearings in Kenntnis gesetzt.

4.2. Durchführung

Im Vorstellungs-/ Aufnahmegespräch (Hearing) wird überprüft, ob der/die Bewerber:in, neben der fachlichen und körperlichen Eignung auch die Motivation und Persönlichkeitsmerkmale (Sozialkompetenz und weitere Soft Skills) mitbringt, die für den Schichtdienst bei der BTF IPSW erforderlich sind.


5. Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung

Nach dem erfolgreich absolvierten Auswahlverfahren (Hearing) dient die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung der Feststellung Ihrer gesundheitlichen Eignung.

Sie umfasst einen allgemeinen Gesundheits-Check, Seh- und Hörtest, ein Belastungs-EKG und einem Lungenfunktionstest, um den Anforderungen des zukünftigen Arbeitsplatzes zu entsprechen.

Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung erfolgt durch den Betriebsarzt der BTF Industriepark Schwechat.


6. Allgemeine Informationen

6.1. Informationen über den Feuerwehrdienst

Nach erfolgter Grundausbildung, welche in der Regel zwischen 4-6 Monaten dauert und im 8-stündigen Tagdienst (38 Std. Wo) zu absolvieren ist, beginnt der Dienst bei der Betriebsfeuerwehr Industriepark Schwechat (nachfolgend BTF IPSW genannt).

Die Dienstleistung erfolgt im 24 Stunden Wechseldienst (24h Dienst, 48h frei).

Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch werden pro Jahr noch weitere Dienstfreischichten (Zeitausgleich für Mehrdienstleistung im Wechseldienst) gewährt.

Dienstbeginn (Standeskontrolle) ist täglich um 06:30 Uhr. 15 Minuten vorher erfolgt das Einfinden in der Feuerwache um die Einsatzbereitschaft herstellen.

Dienstende ist am darauffolgenden Tag um 06:30 Uhr nach erfolgter Ablöse durch einen Feuerwehrmann/-frau der neuen Dienstgruppe.

Der Dienst bei der BTF IPSW setzt sich aus Arbeitsdienst, Einsatzdienst, Übungsdienst als auch Bereitschaft und Ruhezeiten zusammen.

Von den Beschäftigten werden Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzwille und Flexibilität erwartet. Außerdem sollten sie sich in die Wachegemeinschaft einfügen können und ein gutes Einordnungsvermögen besitzen.

Beschäftigte bei der BTF-IPSW haben eigenständig für den Erhalt der für den Feuerwehrdienst erforderlichen körperlichen Eignung und Atemschutztauglichkeit (inkl. Rasur) zu sorgen.   

Anforderungen für Atemschutzgeräteträger:

  • Kein Vollbart oder Koteletten
  • Glatte Haut im Dichtbereich der Maske (Maskendichtheit)
  • Keine stärkeren Asymmetrien des Gesichtes oder Narben (Dichtsitz der Maske)